Krankenversicherung

Vergleich anfordern!
 

Versicherungen und Tarife im Vergleich

Die private Krankenversicherung hat im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung oftmals die günstigeren Tarife. Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema private und gesetzliche Krankenversicherung sowie weitere Links zu Versicherungsvergleichen und Krankenkassen im Internet.

Private und gesetzliche Krankenversicherungen (PKV und GKV) bestehen in Deutschland nebeneinander. Die PKV hat im Gegensatz zur GKV in der Regel einen größeren Leistungsumfang und ist zudem für bestimmte Personenkreise auch noch deutlich kostengünstiger.

Vorteilhaft ist auch, dass Privatversicherte im weiten Rahmen den gewünschten Leistungsumfang selbst bestimmen können. Die gesetzliche Krankenversicherung wird über das so genannte Umlagenverfahren finanziert. Mitglieder werden monatlich mit einem bestimmten Anteil Ihres Einkommens (zur Zeit 14,9 %) veranlagt. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind hierbei beitragsfrei mitversichert.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Sie können unter den Vertragsärzten wählen und alle Leistungen werden unmittelbar von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Im Vergleich zur GKV wird die private Krankenversicherung durch das Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert. Die Beiträge richten sich daher nach der versicherten Leistung und nach Alter und Geschlecht des Versicherten. Wenn Sie Selbständiger, Freiberufler, Beamter oder aber Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (ab Zeitpunkt des Wechsel drei Jahre über der Einkommensgrenze) von 49.950,-- EUR sind (monatlich 4.162,50 EUR), können Sie sich privat versichern.

In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner Ihres Arztes, den Sie frei wählen dürfen. Für alle Leistungen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie selber überprüfen können und zur Kostenerstattung einreichen müssen. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann bei der PKV in weiten Grenzen individuell bestimmt werden.

Entscheiden Sie sich nicht für das erstbeste Angebot - es gibt mehr als 50 Gesellschaften (fragen Sie uns nach einem Vergleich), die die private Krankenversicherung anbieten- mit einer Vielzahl von berufsgruppenspezifischen und regionalen Tarifen. Allgemein gilt, dass sich die Versicherungsleistungen stark unterscheiden und es die beste private Krankenkasse daher nicht gibt. Sie sollten allerdings so früh wie möglich den Wechsel zur privaten Krankenversicherung vollziehen.

Wenden Sie sich nicht an einen Versicherungsvertreter, da er Ihnen nur die Produkte seines Hauses offeriert. Besser ist es, sich von unabhängigen Versicherungsfachleuten Angebote unterbreiten zu lassen.


Die Bedingungen für einen Wechsel

Leider kann sich nicht jeder privat versichern. Folgende Personengruppen können eine private Krankenvollversicherung abschließen bzw. sich privat versichern:  

- Alle Selbstständigen sowie Angestellte und Arbeiter (ab Zeitpunkt des Wechsel drei Jahre über der Einkommensgrenze), die über 49.950,-- EUR p.a. (monatlich 4162,50 EUR) verdienen.
- Alle Beamten und Beamtenanwärter. 
- Alle selbstständigen Ärzte ungeachtet des Einkommens.

 

Falls Sie sich nicht ausschließlich privat versichern können, gibt es dennoch die Möglichkeit bessere Leistungen zu erhalten, indem Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen.  

Bei der gesetzlichen Versicherung sind alle Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) beitragsfrei mitversichert, wenn sie nicht ein eigenes Einkommen. Außerdem werden alle Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichbehandelt - ohne Rücksicht auf das individuelle Krankheitsrisiko.

Insofern ist die gesetzliche Kasse, vor allem unter Beitragsgesichtspunkten, die vorteilhafteste Krankenversicherung für Familien mit Kindern bei einem einzigen Einkommen - in manchen Fällen auch für ältere Menschen.

Aber Achtung: Wer einmal in eine private Krankenversicherung übergewechselt ist, kann nicht in die gesetzliche Kasse zurück - es sei denn, das Einkommen sinkt unter die Beitragsbemessungsgrenze. Für jene, die sich allerdings von der Pflichtversicherung befreien ließen, führt kein Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse.


Rentner

PKV-versicherte Rentner erhalten einen Beitragszuschuß von den Rentenversicherungsträgern. Er beträgt die Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller Krankenkassen, maximal jedoch den halben PKV- Beitrag. Zur Beitragentlastung im Alter werden zusätzliche Rückstellungen gebildet.    

 

 

Private Krankenversicherung

Sie stehen vor der Wahl, gesetzlich versichert zu bleiben oder in eine private Krankenversicherung zu wechseln? Die nachfolgende Übersicht liefert Ihnen Informationen zu den Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Gesetzliche
Krankenkasse

Private
Krankenversicherung

Ambulante Behandlung

Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung

Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten

 

 

Keine Leistung für Heilpraktiker

Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert

 

 

Auf Rezepte der Vertragsärzte oder -Zahnärzte. Die Kostenübernahme ist auf bestimmte Arzneimittel beschränkt. Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung zu erfüllen.

Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente und Fahrtkosten.

 

 

Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser werden in einfacher Ausführung bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrin übernommen. Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen.

Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt. Brillengestelle, je nach Tarif auch sehr hochwertige. Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.

 

 

Für Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder Krankengymnastik sind 15 % der Gesamtkosten selbst zu tragen, bei Einlagen und Bandagen 20 %.

Bis zu 100 % Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen und Hilfsmittel, mit Leistungsobergrenzen, je nach Tarif.

Krankenhausbehandlung

Behandlung in zugelassenem Krankenhaus, in das der Arzt einweist.

Unterbringung im Mehrbettzimmer Zuzahlung pro Tag für die ersten 28 Tage.

Freie Krankenhauswahl; freie Arztwahl, auch Chefarzt; freie Wahl der Zimmergröße: Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer

Zahnersatz

Zahnersatz wird ab dem Jahr 2005 nur noch als Pauschale geleistet und muss mit einem zustzlichen nur vom Arbeitnehmer finanzierten Beitrag in der GKV versichert werden.

Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 90 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik.

Tagegelder

Versichert gilt ein Tagegeld bis zu
70 % des letzten Nettoeinkommens. Ab 2006 ist diese Leistung mit 0,5% Mehrbeitrag alleine vom Versicherten zu zahlen.

Versicherbar ist das Nettoeinkommen zzgl. Sozialversicherungsanteil auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung.

Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung besteht für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz.

Wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung. Es können absolute, prozentuale oder fallbezogene Selbstbehalte vereinbart werden. Selbstbehalte reduzieren den Versicherungsbeitrag.

Budgetierung

Budgetierung von diversen Leistungen. Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten. Es besteht die Gefahr, daß Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente).

Keine Budgetierung von Leistungen.

Im Rentenalter

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:

gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
Betriebsrente: halber Beitragssatz
Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz
Mieteinnahmen: Voller Beitragssatz
Zinseinnahmen: Voller Beitragssatz


maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

 

Beiträge sind nicht einkommensabhängig. Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden.
Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen. (rd. 100 Mrd. DM wurden bis Ende 2001 zur Beitragsentlastung im Alter angesammelt)

Beitragsrückerstattung

Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.

Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit.

Beiträge

Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben, maximal bis zur Beitragsbemessungsrenze (2010 = 49.950,- €). Die Beitragssätze liegen bei 14,9 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung.

Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen.
Die Beitragshöhe bemißt sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang, Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung und Geschlecht.

Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot zur privaten Krankenversicherung an

Vergleich anfordern!