Krankenversicherung
Versicherungen und Tarife im Vergleich
Die private Krankenversicherung hat im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung oftmals die günstigeren Tarife. Auf diesen Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema private und gesetzliche Krankenversicherung sowie weitere Links zu Versicherungsvergleichen und Krankenkassen im Internet.
Private und gesetzliche Krankenversicherungen (PKV und GKV) bestehen in Deutschland nebeneinander. Die PKV hat im Gegensatz zur GKV in der Regel einen größeren Leistungsumfang und ist zudem für bestimmte Personenkreise auch noch deutlich kostengünstiger.
Vorteilhaft ist auch, dass Privatversicherte im weiten Rahmen den gewünschten Leistungsumfang selbst bestimmen können. Die gesetzliche Krankenversicherung wird über das so genannte Umlagenverfahren finanziert. Mitglieder werden monatlich mit einem bestimmten Anteil Ihres Einkommens (zur Zeit 14,9 %) veranlagt. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind hierbei beitragsfrei mitversichert.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Sie können unter den Vertragsärzten wählen und alle Leistungen werden unmittelbar von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Im Vergleich zur GKV wird die private Krankenversicherung durch das Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziert. Die Beiträge richten sich daher nach der versicherten Leistung und nach Alter und Geschlecht des Versicherten. Wenn Sie Selbständiger, Freiberufler, Beamter oder aber Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (ab Zeitpunkt des Wechsel drei Jahre über der Einkommensgrenze) von 49.950,-- EUR sind (monatlich 4.162,50 EUR), können Sie sich privat versichern.
In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner Ihres Arztes, den Sie frei wählen dürfen. Für alle Leistungen erhalten Sie eine Rechnung, die Sie selber überprüfen können und zur Kostenerstattung einreichen müssen. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann bei der PKV in weiten Grenzen individuell bestimmt werden.
Entscheiden Sie sich nicht für das erstbeste Angebot - es gibt mehr als 50 Gesellschaften (fragen Sie uns nach einem Vergleich), die die private Krankenversicherung anbieten- mit einer Vielzahl von berufsgruppenspezifischen und regionalen Tarifen. Allgemein gilt, dass sich die Versicherungsleistungen stark unterscheiden und es die beste private Krankenkasse daher nicht gibt. Sie sollten allerdings so früh wie möglich den Wechsel zur privaten Krankenversicherung vollziehen.
Wenden Sie sich nicht an einen Versicherungsvertreter, da er Ihnen nur die Produkte seines Hauses offeriert. Besser ist es, sich von unabhängigen Versicherungsfachleuten Angebote unterbreiten zu lassen.
Die Bedingungen für einen Wechsel
Leider kann sich nicht jeder privat versichern. Folgende Personengruppen können eine private Krankenvollversicherung abschließen bzw. sich privat versichern:
- Alle Selbstständigen sowie Angestellte und Arbeiter (ab Zeitpunkt des Wechsel drei Jahre über der Einkommensgrenze), die über 49.950,-- EUR p.a. (monatlich 4162,50 EUR) verdienen.
- Alle Beamten und Beamtenanwärter.
- Alle selbstständigen Ärzte ungeachtet des Einkommens.
Falls Sie sich nicht ausschließlich privat versichern können, gibt es dennoch die Möglichkeit bessere Leistungen zu erhalten, indem Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen.
Bei der gesetzlichen Versicherung sind alle Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) beitragsfrei mitversichert, wenn sie nicht ein eigenes Einkommen. Außerdem werden alle Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichbehandelt - ohne Rücksicht auf das individuelle Krankheitsrisiko.
Insofern ist die gesetzliche Kasse, vor allem unter Beitragsgesichtspunkten, die vorteilhafteste Krankenversicherung für Familien mit Kindern bei einem einzigen Einkommen - in manchen Fällen auch für ältere Menschen.
Aber Achtung: Wer einmal in eine private Krankenversicherung übergewechselt ist, kann nicht in die gesetzliche Kasse zurück - es sei denn, das Einkommen sinkt unter die Beitragsbemessungsgrenze. Für jene, die sich allerdings von der Pflichtversicherung befreien ließen, führt kein Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse.
Rentner
PKV-versicherte Rentner erhalten einen Beitragszuschuß von den Rentenversicherungsträgern. Er beträgt die Hälfte des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller Krankenkassen, maximal jedoch den halben PKV- Beitrag. Zur Beitragentlastung im Alter werden zusätzliche Rückstellungen gebildet. |
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